Private Lernfahrten sind eine beliebte Ergänzung zu den Fahrstunden bei der Fahrschule. Doch wer darf dich dabei überhaupt begleiten? Diese Frage taucht bei angehenden Lernfahrer:innen und ihren Familien immer wieder auf.
Gesetzliche Voraussetzungen für Begleitpersonen
Begleitpersonen müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, etwa eine Mindestanzahl Jahre Fahrpraxis mit dem entsprechenden Führerausweis. Da sich gesetzliche Vorgaben ändern können, empfehlen wir dir, die aktuell gültigen Anforderungen direkt beim ASTRA oder deinem kantonalen Strassenverkehrsamt zu prüfen, bevor du mit privaten Lernfahrten startest.
Nicht nur rechtlich, auch menschlich passend
Neben den formalen Voraussetzungen lohnt sich ein Blick auf die «weichen» Faktoren: Eine gute Begleitperson bleibt auch in stressigen Verkehrssituationen ruhig, gibt konstruktives statt verunsicherndes Feedback und nimmt sich wirklich Zeit für die gemeinsamen Fahrten. Mehr Tipps dazu findest du in unserem Ratgeber zu privaten Lernfahrten.
Kennzeichnungspflicht für Lernfahrzeuge
Auch bei privaten Lernfahrten gelten besondere Vorschriften zur Kennzeichnung des Fahrzeugs. Informiere dich vorab bei deinem Strassenverkehrsamt oder deiner Fahrschule über die genauen Anforderungen, damit ihr rechtlich auf der sicheren Seite unterwegs seid.
Fahrschule und private Lernfahrten sinnvoll kombinieren
Private Lernfahrten ersetzen in der Regel nicht die professionelle Anleitung durch eine Fahrlehrperson, ergänzen sie aber sinnvoll. Wer beides kombiniert, profitiert von professionellem Feedback in den Fahrstunden und zusätzlicher Übungszeit bei den privaten Fahrten.