Autoprüfung Schweiz
Ergänzend zu Schritt 6

Private Lernfahrten: Zusätzliche Übungszeit sinnvoll nutzen

Neben den Fahrstunden bei der Fahrschule können private Lernfahrten mit einer geeigneten Begleitperson wertvolle zusätzliche Praxis bringen.

Wer darf dich begleiten?

Als Begleitperson bei privaten Lernfahrten kommen in der Regel Personen infrage, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen – etwa eine Mindestanzahl Jahre Fahrpraxis mit dem entsprechenden Führerausweis. Da sich gesetzliche Vorgaben ändern können, empfehlen wir, die aktuellen Anforderungen direkt beim ASTRA oder deinem kantonalen Strassenverkehrsamt zu prüfen.

Regeln und Pflichten bei privaten Lernfahrten

Auch bei privaten Lernfahrten gelten die üblichen Verkehrsregeln sowie besondere Vorschriften für Lernfahrzeuge, etwa zur Kennzeichnung. Die Begleitperson trägt dabei eine besondere Verantwortung und sollte selbst über ausreichend Fahrerfahrung und Gelassenheit verfügen.

Tipps für effektives Üben

  • Kurze, regelmässige Fahrten sind oft wirksamer als seltene, lange Ausflüge.
  • Übe gezielt Situationen, die dir noch schwerfallen – etwa Einparken oder Kreisel.
  • Sprecht vor der Fahrt kurz ab, welche Strecke und welche Übungen ihr angehen wollt.
  • Kombiniere private Lernfahrten mit professionellen Fahrstunden, um regelmässiges Feedback zu erhalten.

Häufige Fragen

Wer darf mich auf privaten Lernfahrten begleiten?

Begleitpersonen müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, etwa eine Mindestanzahl Jahre Fahrpraxis. Die genauen Anforderungen erfährst du beim ASTRA oder deinem Strassenverkehrsamt.

Ersetzen private Lernfahrten die Fahrschule?

Private Lernfahrten sind eine sinnvolle Ergänzung, ersetzen aber in der Regel nicht die professionelle Anleitung durch eine Fahrlehrperson.

Muss das Fahrzeug bei privaten Lernfahrten speziell gekennzeichnet sein?

Ja, für Lernfahrzeuge gelten Kennzeichnungspflichten. Details dazu erfährst du bei deinem Strassenverkehrsamt.

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