- Nach bestandener Prüfung: Führerausweis auf Probe für eine gesetzlich festgelegte Zeit
- WAB-Kurs (Weiterausbildung) ist während der Probezeit obligatorisch
- Vertieft Risikoerkennung und vorausschauendes Fahren
- Fristen verbindlich bei ASTRA oder deinem Strassenverkehrsamt prüfen
Der Führerausweis auf Probe
Nach bestandener praktischer Autoprüfung erhältst du zunächst den Führerausweis auf Probe, nicht sofort den definitiven Führerausweis. Während dieser Probezeit gelten besondere Regeln, und der WAB-Kurs ist obligatorisch zu absolvieren. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit wird der Ausweis zum definitiven Führerausweis. Alle Regeln zu Dauer, Kaskadensystem und Konsequenzen bei Widerhandlungen findest du auf unserer Seite zur Probezeit.
Was ist der WAB-Kurs?
WAB steht für Weiterausbildung. Der Kurs richtet sich an Neulenker und vertieft Verkehrssicherheits- und Risikobewusstsein über die Grundausbildung hinaus. Er ist während der Probezeit des Führerausweises obligatorisch.
Welche Fristen gelten
Der WAB-Kurs muss innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung des Führerausweises auf Probe absolviert werden. Da Kursplätze je nach Region und Saison ausgebucht sein können, lohnt es sich, den Kurs nicht erst kurz vor Ablauf der Frist zu buchen.
Was dich im WAB-Kurs erwartet
Der WAB-Kurs dauert 7 Stunden und kombiniert Theorie- und Praxisteile mit Fokus auf Risikoerkennung, vorausschauendes Fahren und Umgang mit anspruchsvollen Verkehrssituationen. Genaue Kursinhalte können sich je nach Anbieter leicht unterscheiden.
Was der WAB-Kurs kostet
Die Kosten für den WAB-Kurs unterscheiden sich je nach Anbieter. Eine Einordnung in die Gesamtkosten deiner Fahrausbildung liefert dir unser Kostenrechner. Passende WAB-Kursanbieter in deiner Region findest du in unserem Anbieterverzeichnis.
Was du mitbringen solltest
- Deinen Führerausweis auf Probe
- Ein gültiges Ausweisdokument
- Deine Kursbestätigung bzw. Anmeldebestätigung
Häufige Fehler
- Den WAB-Kurs bis kurz vor Ablauf der Frist aufschieben
- Nicht prüfen, ob der gewählte Kursanbieter für den WAB-Kurs zugelassen ist
- Die besonderen Regeln der Probezeit unterschätzen
Offizielle Quellen
Verbindliche Angaben zu Fristen und Probezeit erhältst du beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) oder deinem kantonalen Strassenverkehrsamt. Vertiefende Inhalte zur Risikoerkennung bietet die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu).