- Berechtigt zum Fahren unter Begleitung – Voraussetzung für Fahrstunden und private Lernfahrten
- Wird nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt
- Ist nur befristet gültig – Prüfung sollte innerhalb dieser Zeit stattfinden
- Lernfahrzeuge müssen speziell gekennzeichnet sein
Was ist der Lernfahrausweis?
Der Lernfahrausweis berechtigt dich, unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrzeug der Kategorie B zu führen – begleitet von einer geeigneten Person oder im Rahmen von Fahrstunden. Du erhältst ihn nach bestandener Theorieprüfung.
Wie lange ist der Lernfahrausweis gültig?
Für die Kategorie B gilt der Lernfahrausweis 24 Monate ab Ausstellungsdatum (Art. 16 VZV). Für Motorräder (Kategorie A/A1) sind es 4 Monate, für die Kategorie B1 und die Spezialkategorie F 12 Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich – läuft dein Lernfahrausweis ab, bevor du die praktische Prüfung bestanden hast, musst du ein neues Lernfahrgesuch stellen. Plane deine Lernphase daher so, dass du die praktische Prüfung sicher innerhalb der Gültigkeitsdauer absolvieren kannst.
Regeln während der Lernphase
Während der Lernphase gelten besondere Vorschriften, etwa zur Kennzeichnung des Fahrzeugs und zur Begleitung durch eine berechtigte Person. Diese Regeln dienen deiner Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmender.
Wer dich begleiten darf
Für private Lernfahrten braucht es eine Begleitperson, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Mehr dazu – inklusive der wichtigsten Voraussetzungen und Tipps – findest du auf unserer Seite zu privaten Lernfahrten.
Häufige Fehler
- Die Gültigkeitsdauer aus den Augen verlieren und die Prüfung dadurch zu spät planen
- Ohne korrekte Kennzeichnung des Fahrzeugs unterwegs sein
- Mit einer Begleitperson fahren, die die Voraussetzungen nicht erfüllt
Offizielle Quellen
Verbindliche Angaben zur Gültigkeitsdauer und zu den Regeln während der Lernphase erhältst du beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) oder deinem kantonalen Strassenverkehrsamt.