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Autoprüfung Schweiz
Schritt 5 von 9

Lernfahrausweis: Deine Lernphase beginnt

Kurz gesagt: Mit dem Lernfahrausweis darfst du unter Begleitung Auto fahren und sammelst die Praxis für die spätere Prüfung – er ist aber nur befristet gültig, plane deine Lernphase entsprechend.

Fachlich geprüft von einem eid. dipl. Fahrlehrer

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Berechtigt zum Fahren unter Begleitung – Voraussetzung für Fahrstunden und private Lernfahrten
  • Wird nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt
  • Ist nur befristet gültig – Prüfung sollte innerhalb dieser Zeit stattfinden
  • Lernfahrzeuge müssen speziell gekennzeichnet sein

Was ist der Lernfahrausweis?

Der Lernfahrausweis berechtigt dich, unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrzeug der Kategorie B zu führen – begleitet von einer geeigneten Person oder im Rahmen von Fahrstunden. Du erhältst ihn nach bestandener Theorieprüfung.

Wie lange ist der Lernfahrausweis gültig?

Für die Kategorie B gilt der Lernfahrausweis 24 Monate ab Ausstellungsdatum (Art. 16 VZV). Für Motorräder (Kategorie A/A1) sind es 4 Monate, für die Kategorie B1 und die Spezialkategorie F 12 Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich – läuft dein Lernfahrausweis ab, bevor du die praktische Prüfung bestanden hast, musst du ein neues Lernfahrgesuch stellen. Plane deine Lernphase daher so, dass du die praktische Prüfung sicher innerhalb der Gültigkeitsdauer absolvieren kannst.

Regeln während der Lernphase

Während der Lernphase gelten besondere Vorschriften, etwa zur Kennzeichnung des Fahrzeugs und zur Begleitung durch eine berechtigte Person. Diese Regeln dienen deiner Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmender.

Wer dich begleiten darf

Für private Lernfahrten braucht es eine Begleitperson, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Mehr dazu – inklusive der wichtigsten Voraussetzungen und Tipps – findest du auf unserer Seite zu privaten Lernfahrten.

Häufige Fehler

  • Die Gültigkeitsdauer aus den Augen verlieren und die Prüfung dadurch zu spät planen
  • Ohne korrekte Kennzeichnung des Fahrzeugs unterwegs sein
  • Mit einer Begleitperson fahren, die die Voraussetzungen nicht erfüllt

Offizielle Quellen

Verbindliche Angaben zur Gültigkeitsdauer und zu den Regeln während der Lernphase erhältst du beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) oder deinem kantonalen Strassenverkehrsamt.

Häufige Fragen

Wie lange ist der Lernfahrausweis gültig?

Für Kategorie B ist der Lernfahrausweis 24 Monate gültig (Art. 16 VZV). Für Motorräder (A/A1) gelten 4 Monate, für B1 und Spezialkategorie F 12 Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich – bei Ablauf muss ein neues Gesuch gestellt werden.

Wer darf mich während der Lernphase begleiten?

Begleitpersonen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa eine Mindestanzahl Jahre Fahrpraxis. Details dazu findest du auf unserer Seite zu privaten Lernfahrten.

Muss ich während der Lernfahrten besondere Kennzeichen anbringen?

In der Schweiz gelten für Lernfahrzeuge besondere Kennzeichnungspflichten. Die genauen Vorgaben erfährst du bei deinem Strassenverkehrsamt oder deiner Fahrschule.

Was passiert, wenn der Lernfahrausweis abläuft?

Läuft dein Lernfahrausweis ab, bevor du die praktische Prüfung bestanden hast, können je nach Kanton unterschiedliche Regelungen greifen. Kontaktiere in diesem Fall dein Strassenverkehrsamt.

Kann ich mit dem Lernfahrausweis auch alleine fahren?

Nein – während der Lernphase brauchst du grundsätzlich Begleitung durch eine berechtigte Person oder eine Fahrlehrperson. Wer genau begleiten darf, erfährst du auf unserer Seite zu privaten Lernfahrten.

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