Autoprüfung Schweiz
Nach der Prüfung

Probezeit: Was für den Führerausweis auf Probe gilt

Kurz gesagt: Nach der bestandenen praktischen Prüfung erhältst du den Führerausweis auf Probe – für 3 Jahre gelten dabei strengere Regeln als für Fahrer:innen mit definitivem Ausweis.

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Fachlich geprüft von einem eid. dipl. Fahrlehrer

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Probezeit dauert 3 Jahre ab Ausstellung des ersten Führerausweises
  • 1. mittelschwere/schwere Widerhandlung: Probezeit verlängert sich um 1 Jahr
  • 2. mittelschwere/schwere Widerhandlung: Ausweis verfällt, alles beginnt von vorne
  • Nulltoleranz für Alkohol (0.0 Promille) während der gesamten Probezeit
  • WAB-Kurs ist im ersten Jahr der Probezeit Pflicht

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit beginnt mit der Ausstellung deines ersten Führerausweises der Kategorie A, A1 oder B und dauert 3 Jahre. Das genaue Ende ist auf deinem Führerausweis vermerkt. In dieser Zeit besitzt du den sogenannten Führerausweis auf Probe – rechtlich noch nicht den definitiven Führerausweis.

Das Kaskadensystem: Was bei einer Widerhandlung passiert

Für die Probezeit gilt ein gestuftes System, das an die Schwere und Anzahl von Widerhandlungen anknüpft:

  • Erste mittelschwere oder schwere Widerhandlung: Wird dir deswegen der Ausweis entzogen, verlängert sich deine Probezeit um ein zusätzliches Jahr.
  • Zweite mittelschwere oder schwere Widerhandlung: Der Führerausweis auf Probe verfällt vollständig. Du musst danach den gesamten Weg zum Führerausweis erneut durchlaufen – inklusive neuem Lernfahrgesuch, Theorie- und praktischer Prüfung.

Massgebend ist dabei die Einstufung der Widerhandlung durch die Behörden, nicht jede Busse führt automatisch zu diesen Konsequenzen. Verbindliche Auskunft zur Einstufung im Einzelfall gibt dein kantonales Strassenverkehrsamt.

Nulltoleranz bei Alkohol

Während der gesamten Probezeit gilt für dich eine Nulltoleranz-Regel: Statt der sonst üblichen 0.5 Promille darfst du mit 0.0 Promille Blutalkohol am Steuer sitzen. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob du bereits eine Widerhandlung begangen hast.

WAB-Kurs: Pflicht im ersten Jahr der Probezeit

Der WAB-Kurs ist während der Probezeit obligatorisch und muss innerhalb der ersten 12 Monate absolviert werden. Ohne bestandenen WAB-Kurs wird dein Führerausweis nach Ablauf der 3 Jahre nicht automatisch zum definitiven Ausweis. Alle Details zu Ablauf, Inhalten und Kosten findest du auf unserer WAB-Kurs-Seite.

Was nach der Probezeit passiert

Läuft die Probezeit ohne zweite Widerhandlung ab und hast du den WAB-Kurs rechtzeitig absolviert, wird dein Führerausweis auf Probe automatisch zum definitiven Führerausweis. Ein separates Gesuch ist dafür nicht nötig.

Häufige Fehler in der Probezeit

  • Den WAB-Kurs aufschieben und die Frist im ersten Jahr knapp verpassen
  • Kleinere Regelverstösse unterschätzen, weil man sich schon sicher am Steuer fühlt
  • Die Nulltoleranz bei Alkohol mit der allgemeinen 0.5-Promille-Grenze verwechseln
  • Bei einer Anzeige nicht frühzeitig beim Strassenverkehrsamt nachfragen, welche Konsequenzen drohen

Offizielle Quellen

Verbindliche Angaben zu Probezeit, Kaskadensystem und Einzelfällen erhältst du bei deinem kantonalen Strassenverkehrsamt und beim Bundesamt für Strassen (ASTRA). Einen guten Überblick bietet auch die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa).

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Probezeit für den Führerausweis auf Probe?

Die Probezeit dauert 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum deines ersten Führerausweises (Kategorie A oder B). Das Ende ist als Verfalldatum auf dem Ausweis vermerkt.

Was passiert bei einer Verwarnung während der Probezeit?

Wird dir wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung der Führerausweis entzogen, verlängert sich deine Probezeit um ein Jahr. Kleinere Verstösse (leichte Widerhandlungen) lösen diese Verlängerung in der Regel nicht aus.

Was passiert bei einer zweiten Widerhandlung in der Probezeit?

Wird dir ein zweites Mal wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung der Ausweis entzogen, verfällt der Führerausweis auf Probe vollständig. Du musst den gesamten Prozess – inklusive neuem Lernfahrgesuch und beiden Prüfungen – erneut durchlaufen.

Muss ich den WAB-Kurs während der Probezeit machen?

Ja. Der WAB-Kurs ist innerhalb des ersten Jahres der Probezeit obligatorisch. Ohne bestandenen WAB-Kurs wird dein Führerausweis nach Ablauf der Probezeit nicht zum definitiven Ausweis. Mehr dazu auf unserer Seite zum WAB-Kurs.

Gilt in der Probezeit eine strengere Promillegrenze?

Ja. Während der gesamten Probezeit gilt eine Nulltoleranz für Alkohol am Steuer (0.0 statt der sonst üblichen 0.5 Promille).

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